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Satzungen

Der AZV “Am Klosterwasser” hat zur Untersetzung der gesetzlichen Regelungen für sein Verbandsgebiet Satzungen zu erlassen.

Diese Satzungen werden von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes beschlossen und treten mit Ihrer Veröffentlichung oder zu einem in der jeweiligen Satzung bestimmten Termin in Kraft.
Sind genehmigungspflichtige Teile in den Satzungen enthalten, müssen diese durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Für den AZV “Am Klosterwasser” ist das Landratsamt Bautzen die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Durch die Verbandsversammlung wurden in den vergangenen Jahren die nebenstehenden Satzungen beschlossen und jeweils entsprechend geändert oder neu gefaßt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die hier eingestellten Texte der Satzungen
nicht zur öffentlichen Bekanntmachung dienen, sondern eine Information über den derzeitigen Stand darstellen. Der AZV “Am Klosterwasser” ist bemüht zukünftige Änderungen kurzfristig auf dieser Internetseite zu aktualisieren. Eventuelle redaktionelle Fehler dieser Internetveröffentlichung haben keinen Einfluß auf die Rechtsgültigkeit der Satzungen.

Im Einzelnen sollen hier folgende Satzungen vorgestellt werden:

  • Verbandssatzung - Allgemeine Grundlagen des AZV “Am Klosterwasser”
  • Abwasser - Beitragssatzung - Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Festsetzung des Betriebskapitals
  • Abwasser - Gebührensatzung - Erhebung von Benutzungsgebühren beim Anschluß an öffentliche Verbandsanlagen
  • Abwasser - Beseitigungssatzung - Regelungen zum Anschluß und zur Benutzung der öffentlichen Verbandsanlagen
  • Satzung über die Leerung der Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet
  • Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten
  • Satzung über Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten

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