Der AZV “Am Klosterwasser” hat zur Untersetzung der gesetzlichen Regelungen für sein Verbandsgebiet Satzungen zu erlassen.
Diese Satzungen werden von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes beschlossen und treten mit Ihrer Veröffentlichung oder zu einem in der jeweiligen Satzung bestimmten Termin in Kraft. Sind genehmigungspflichtige Teile in den Satzungen enthalten, müssen diese durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Für den AZV “Am Klosterwasser” ist das Landratsamt Bautzen die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.
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