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Die hier wiedergegebenen Texte stellen eine Lesefassung dar.
Diese Veröffentlichung stellt
keine Veröffentlichung im Sinne der § 13 und 14 der Satzung des AZV “Am Klosterwasser” dar.

Redaktionelle Fehler in dieser Internetveröffentlichung haben keine rechtlichen Auswirkungen. Der Haushalt wurde nach öffentlicher Auslegung in den Mitteilungsblättern, Ausgaben Kamenz und Bischofswerda veröffentlicht.

Haushaltssatzung 2022 des Abwasserzweckverbandes “Am Klosterwasser”

Aufgrund §16 Abs. 1 SächsEigBVO, der §§ 5 Abs.4 u. 11 Abs.2 Nr.5 u. den §§ 58, 60 SächsKomZG i.V.m. §§ 74, 75 u. 76 SächsGemO beschliesst die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Am Klosterwasser" in der öffentlichen Verbandsversammlung am 14.12.2021 die vorliegende Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022:

§ 1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1.   den Erträgen und Aufwendungen

im Erfolgsplan
Ertrag von      
Aufwand von   
Jahresgewinn (+) / Jahresverlust (-) auf

im Liquiditätsplan      
Mittelzu- (+) bzw. Mittelabfluss (-) aus lfd.
Geschäftstätigkeit auf
Mittelzu- (+) bzw. Mittelabfluss (-) aus
Investitionstätigkeit auf
Mittelzu- (+) bzw. Mittelabfluss (-) aus
Finanzierungstätigkeit auf

1.1 Als Umlagen an die Gemeinden werden festgesetzt:

für den Erfolgsplan (Betriebskostenumlage)
für den Liquiditätsplan (Investitionskostenumlage)

2.   dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
     Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von

3.   dem Gesamtbetrag der
     Verpflichtungsermächtigungen von

§ 2  Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
       für die Kasse auf
       festgesetzt

1.647.800,00 EURO
1.647.350,00 EURO
450,00 EURO


464.050,00 EURO

-1.079.500,00 EURO

-545.700,00 EURO

25.000,00 EURO
0,00 EURO

0,00 EURO

0,00 EURO

100.000,00 EURO

ausgefertigt, den 07.01.2022

gez.:

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Hein
Vorsitzender
Abwasserzweckverband

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