In den Jahren 1990 - 1991 fanden sich die Anliegergemeinden des Flusses Klosterwasser zusammen, um gemeinsam für Ihre Gemeindegebiete einen Weg einer Abwasserentsorgung zu suchen.
Als logischer Zusammenschluß wurde die Lage der Gemeinden am Fluß Klosterwasser gesehen. Mit einer gemeinsamen Lösung der kommunalen Pflichtaufgabe “Abwasserentsorgung” sollte eine Verbesserung dieses Gewässers erreicht werden.
Zu diesem Zeitpunkt (vor der Gemeindegebietsreform) waren 9 Gemeinden Anlieger des Flusses:
- Gemeinde Burkau
- Gemeinde Crostwitz
- Gemeinde Kleinhänchen
- Gemeinde Ostro
- Gemeinde Panschwitz-Kuckau
- Gemeinde Räckelwitz
- Gemeinde Ralbitz
- Gemeinde Rosenthal
- Gemeinde Uhyst a. T.
In diesen Gemeinden wurden zum damaligen Zeitpunkt Gemeinderatssitzungen durchgeführt, in denen sich die einzelnen Gemeinden für eine Zusammenarbeit in einem Zweckverband entschieden haben.
Im Anschluß an diese Entscheidungsfindung fand eine “Gründungsversammlung” des Zweckverbandes Abwasser “Am Klosterwasser” am 05.03.1991 statt und in der darauffolgenden Zeit wurde von Seiten des “Verbandes” an dem Entwurf einer Verbandssatzung gearbeitet. Diese Verbandssatzung wurde nach einigen Überarbeitungen letztendlich in der Verbandsversammlung des AZV “Am Klosterwasser” am 02.06.1992 beschlossen und durch das Regierungspräsidium Dresden mit Schreiben vom 04.11.1992 unter Aktenzeichen 21-8900-11/92-1 genehmigt. Aus der heutigen Sicht ist mit der Versammlung des 02.06.1992 der Abwasserzweckverband “Am Klosterwasser” ordentlich gegründet.
Im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahre 1994 schlossen sich einige der Gemeinden zusammen, so daß der Verband jetzt “noch” aus den Gemeinden
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